UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG 2021

 

Jedes Jahr erarbeitet unser Partnerverband, der ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI eine unverbindliche Gehaltstarifempfehlung für technische und kaufmännische Angestellte und Auszubildende.

Der ADAI vertritt die gemeinsamen Interessen von über 2.500 freiberuflichen Architekten und Ingenieuren. Für die Architekten-/Planungsbüros, Beratenden Ingenieure/ Ingenieurbüros hat der Verband diesen unverbindlichen Tarifvorschlag erarbeitet. Es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung. Zwar besteht derzeit in der Bundesrepublik Deutschland ein Tarifvertrag für die Branche der Architekten und Ingenieure. Allerdings gehört nur ein geringer Anteil der Ingenieur- und Architekturbüros von unter 1 % demjenigen Arbeitgeberverband an, der diesen Vertrag abgeschlossen hat. Für alle anderen Büros ist dieser Tarifvertrag nicht verbindlich. Tarifverträge sind nach unserer Meinung nicht die richtige Form für Freiberufler. Die Mitarbeiter sollen leistungsgerecht bezahlt werden. Hier genügt deshalb eine Richtlinie, um den einzelnen Büros einen Spielraum je nach Leistungsfähigkeit zu geben.

 

Die Gehaltsempfehlungen werden für das Jahr 2021 nicht erhöht. Diese Entscheidung wurde zusammen mit den Trägerverbänden beschlossen. Auch wenn die Baubranche in der Pandemiezeit nicht so sehr betroffen ist wie andere Bereiche, so wird doch über Bau- und Genehmigungsverzögerungen berichtet, die sich auf die Einkünfte der planenden Büros auswirken. Eine generelle Anhebung der Gehälter für das kommende Jahr erscheint deshalb nicht gerechtfertigt.

 

Selbstverständlich gibt es aber auch positive Ausnahmen – wir weisen deshalb noch einmal darauf hin, dass die GTE keine feststehenden Vorgaben enthält. Für den Erhalt und zur Förderung der Leistungsbereitschaft sollten Mitarbeiter im Rahmen der Möglichkeiten immer fair und gut bezahlt werden.

 

 

 

 

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Gehaltstarifempfehlungen 2021
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