Unverbindliche Gehaltstarifempfehlung 2023

 

In Kooperation mit dem ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. – ADAI veröffentlicht unser Verband jährlich die aktuelle Gehaltstarifempfehlung für Freie Architekten / Beratende Ingenieure sowie Ingenieur- und Planungsbüros.

 

Die Gehaltsempfehlungen werden regelmäßig erhöht.

 

Die Erhöhung der Gehälter basiert auf der gesetzlichen Anhebung des Mindestlohnes (bereits zum 01.10.2022) und der derzeit erhöhten Inflation unter Berücksichtigung einer Umfrage unter Architekten und Ingenieuren.

  

In Anbetracht des neuen gesetzlichen Mindestlohnes wurde eine neue Bewertung in den unteren Gehaltsgruppen vorgenommen. 

Die Gehälter der Gruppe T4/K4, T5/K5 wurden um 6 % angehoben. 

Neu ist außerdem in den Gruppen T4/K4 eine mögliche Unterscheidung hinsichtlich der Studienabschlüsse

(Dipl.-Ing./Master und Bachelor).

 

Der ARBEITGEBERVERBAND DEUTSCHER ARCHITEKTEN UND INGENIEURE e.V. - ADAI vertritt die gemeinsamen Interessen von über 2.000 freiberuflichen Architekten und Ingenieuren. Für die Architekten-/Planungsbüros, Beratenden Ingenieure/ Ingenieurbüros hat der Verband einen unverbindlichen Tarifvorschlag erarbeitet. Es handelt sich dabei lediglich um eine Empfehlung.

Tarifverträge sind nach unserer Meinung nicht die richtige Form für Freiberufler. Die Mitarbeiter sollen leistungsgerecht bezahlt werden. Hier genügt deshalb eine Richtlinie, um den einzelnen Büros einen Spielraum je nach Leistungsfähigkeit zu geben.

 

Hier geht es zum kostenfreien Download 

Download
GTE2023.pdf
Adobe Acrobat Dokument 74.1 KB

Online-Workshop: Hürden beim Architektenhonorar am 14.10.2021

 

Aktuell stehen viele Architektinnen und Architekten vor den gleichen Problemen: Wie umgehen mit den explodierenden Baustoffpreisen? Welche Vereinbarungen mit den Bauherren treffen nach der neuen HOAI?

Wie auch als kleines Büro existenzsichernd arbeiten?

 

RA Roland Kastl und sein Kollege RA Ernst Krinner kennen Ihre Probleme aus der täglichen Praxis sehr genau –

beide beraten seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bau- und Architektenrecht, seit neuestem auch unsere Verbandsmitglieder in der kostenfreien Erstberatung.

 

Nutzen Sie die Chance, beim

ONLINE Workshop „Hürden beim Architektenhonorar“ am 14.10.2021 von 15.30 – 17.00 Uhr

Herrn Kastl und Herrn Krinner kennenzulernen, die folgende Themen für Sie vorbereitet haben:

  • Die aktuellen Preissteigerungen bei Baumaterialien – Folgen für den Architekten
  • Die neue HOAI 2021 – Was der Architekt jetzt bei der Angebotserstellung beachten muss
  • Ein Jahr Arbeit und kein Geld? – Der unterschätzte Widerruf
  • Die Joker des Architekten -Bürgschaft und Grundbucheintragung
  • Der Architekt und seine Haftpflichtversicherung – Vorsicht Deckungslücken

 

Profitieren Sie vom ermäßigten Teilnahmepreis als Verbandsmitglied und melden Sie sich gleich heute noch an im Internet unter:  https://www.diaa-akademie.de/seminare/f-126/ 

(Anmerkung: Detaillierte Informationen zum Procedere einer Teilnahme mit der ONLINE-Plattform ZOOM finden Sie hier: https://www.diaa-akademie.de/downloads/)

 


NEUE UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG

 

ab 1.Januar 2021 für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros

 

Weiterlesen:

NEUE UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG



CORONOVIRUS – Hinweise und Informationen für Architektinnen und Architekten

 

Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus führt bei den Unternehmen und Freiberuflern zu Störungen im Betriebsablauf. Diese sind mit erheblichen wirtschaftlichen und finanziellen Einbußen verbunden, gerade in den mittelständischen Betrieben. Zudem ergeben sich viele rechtliche Fragen.

 

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen sowie Hinweise auf wichtige Internetseiten, die auch ständig aktualisiert werden, so dass eine regelmäßige Prüfung der Inhalte empfohlen wird.

 

Hier weiter lesen: 

 


Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 4. Juli 2019:

HOAI Mindest- und Höchstsätze sind europarechtswidrig

 

Der Europäische Gerichtshofs (EuGH) hat mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 – Az : Rs. C-377/17 abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsrichtlinie verstoßen und deshalb europarechtswidrig sind.

 

Leitsatz: „Die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, 2 Buchst. g und Abs. 3 Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt verstoßen, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat. “

 

 

Der Richterspruch bindet deutsche Behörden und Gerichte allerdings lediglich insoweit, als nur der verbindliche Preisrahmen des § 7 Abs. 1 HOAI ab sofort unanwendbar ist, d.h. die Regelungen zu den Mindest- und Höchstsätzen dürfen faktisch keine Rechtswirkung mehr entfalten. Die HOAI als solches wird durch das EuGH-Urteil im übrigen aber nicht berührt und behält zunächst ihre Gültigkeit. Auch wenn die Meinungen hinsichtlich der Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Fachwelt derzeit noch auseinandergehen und die Rechtsfolgen abschließend noch nicht geklärt sind, sollten Architekten und Ingenieure ab sofort folgendes beachten:                                                                                 

 

Hier weiter lesen


Hinweise und Orientierungshilfen zur DSGVO

 

Die neue Datenschutzgrundverordnung gilt seit 25.05.2018. Das Netz ist voll von Informationen darüber. Aus Gründen der Haftung und weil jedes Büro bzw. Unternehmen selbst überlegen muss, welche Daten verarbeitet werden, wer damit umgehen darf und wie, wer über die Datenverarbeitung zu informieren ist, sind die Informationen allerdings meist eher allgemein gehalten.

Musterbeispiele werden meist in kostenpflichtigen Seminaren gegeben oder als Paketleistung verkauft. Da in der Bundesgeschäftsstelle nach praxisorientierten Beispieltexten gefragt wurde, möchten wir darauf aufmerksam machen, dass die Bundesarchitektenkammer Informationen ins Netz gestellt hat, die für die bürobezogene Überarbeitung von Formularen und Schreiben eine große Hilfestellung sein können.

Die Hinweise mit Orientierungshilfen finden sich unter

 

https://www.bak.de/architekten/datenschutz-1/

 

Wir bitten um Beachtung, dass es sich um Mustertexte handelt, die je nach Büro zu prüfen und ggf. anzupassen sind. Der Verband kann keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen.


BUNDESINGENIEUR- UND -ARCHITEKTENVERBAND e.V. - BIAV

Edelsbergstr. 8 

80686 München

Telefon: 089 57007-0

Fax:        089 57007211

E-mail:  info [@] biav.de