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HOAI 2009

Honorare sind um 10 % erhöht worden! 

Die neue Honorarordnung fĂŒr Architekten und Ingenieure - HOAI ist am 17. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 18. August 2009 in Kraft getreten. Bei allen NeuvertrĂ€gen muss die neue HOAI ab sofort angewendet werden.

Die HOAI ist bei einer durchgĂ€ngigen Anhebung der Tafelwerte um 10 % komplett neu aufgebaut und verschlankt worden. StundensĂ€tze und Honorare fĂŒr Beratungsleistungen sind nicht mehr geregelt. Diese mĂŒssen nun ausgehandelt werden.

Weiterlesen: HOAI 2009

 

HOAI - wesentliche Änderungen im Überblick:

1. Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Inland ansĂ€ssigen BĂŒros beschrĂ€nkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemĂ€ĂŸ der europĂ€ischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
2. Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengĂŒnstigen Bauen geschaffen
3. Mit dem Wegfall verbindlicher StundensĂ€tze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entstehen mehr Anreize fĂŒr die BĂŒros zu wirtschaftlich vernĂŒnftigem und marktgerechtem Kalkulieren.
4. Gutachterliche und beratende TĂ€tigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung (Mit der Novellierung der GebĂŒhrenordnung fĂŒr RechtsanwĂ€lte ist seit Juli 2006 nur noch die gerichtliche TĂ€tigkeit an verbindliche GebĂŒhren gebunden). Die Regelungen bleiben aber als unverbindliche Vorschriften erhalten und stellen fĂŒr unerfahrene Planer und Auftragnehmer ein OrientierungsgelĂ€nder dar.
5. Die seit fast 14 Jahren unverĂ€nderten Tafelwerte werden pauschal um 10 Prozent angehoben. Die Mehrkosten fĂŒr die öffentlichen Haushalte betragen rund 290 Millionen Euro, davon tragen der Bund 80 Millionen Euro, die BundeslĂ€nder 35 Millionen Euro und die Kommunen 175 Millionen Euro.
6. Der Entwurf enthĂ€lt außerdem systematische Verbesserungen und Vereinfachungen. Es bleibt bei den bisherigen Tafelendwerten (unter anderem 25,56 Millionen Euro im Hochbau).
7. Die sogenannten Beratungsleistungen Teile X bis XIII sind in dem „nicht verbindlichen Anhang“ enthalten.
   
  

Amtliche Fassung HOAI 2009 online verfĂŒgbar

http://www.betrifft-biv.de/HOAI2009

   

Sonderkonditionen fĂŒr Mitglieder

Wir haben diverse RahmenvertrĂ€ge mit einer Reihe von Unternehmen abgeschlossen, damit Sie als Mitglied in den Genuss von Sonderkonditionen kommen, z.B. bei Autovermietern und Autoleasing, bei Hotelketten, bei EDV-Ausstattern, bei Finanzdienstleistern und Versicherungen, bei Festnetztelefonen und Mobilfunk etc. und fordern Sie in der BundesgeschĂ€ftsstelle die Liste „Sonderkonditionen“ an.

   

Honorarausfallversicherung fĂŒr Architekten und Ingenieure

Unternehmensinsolvenzen nehmen zu! Viele Forderungen werden heute erst spĂ€t oder ĂŒberhaupt nicht beglichen und gefĂ€hrden so die LiquiditĂ€t und Ertragslage. Ein qualifiziertes Management des Forderungsbestandes in Verbindung mit einer Forderungs- (Honorar-) Ausfallversicherung ist daher ein wichtiges Element zur Eingrenzung von GeschĂ€ftsrisiken.

Als Kooperationspartner des BIAV hat die INGENIEUR-DIENST FINANZBERATUNG GMBH ein speziell fĂŒr Architekten und Ingenieure entwickeltes Versicherungskonzept entwickelt. 

 

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