HOAI 2009
Honorare sind um 10 % erhöht worden!Â
Die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI ist am 17. August 2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und am 18. August 2009 in Kraft getreten. Bei allen Neuverträgen muss die neue HOAI ab sofort angewendet werden.
Die HOAI ist bei einer durchgängigen Anhebung der Tafelwerte um 10 % komplett neu aufgebaut und verschlankt worden. Stundensätze und Honorare für Beratungsleistungen sind nicht mehr geregelt. Diese müssen nun ausgehandelt werden.
Mit der HOAI - Novelle wurde das Ziel des Bürokratieabbaus vorangebracht sowie mehr Freiraum für die Vertragsgestaltung geschaffen, um den Ansprüchen heutiger komplexer Planungsprozesse zu entsprechen. Die Büros sollen mit der Neuregelung dazu anzuhalten werden, noch konsequenter betriebswirtschaftlich zu kalkulieren, was besonders im Zusammenhang mit der internationalen Geschäftstätigkeit mittelständischer Unternehmen bedeutsam ist.
Mit der Verordnung erfolgt eine Unterteilung der HOAI in zwei Bereiche: Zum einen sind verbindliche Regeln und zum anderen - in einem Anlagenteil - unverbindliche Empfehlungen vorgesehen. Grundlage für diese Differenzierung ist die erfolgte Unterscheidung von Planungsleistungen (verbindlich) und Beratungsleistungen (unverbindlich, Leistungsbilder gemäß Teil X-XIII). Mit den verbindlichen Vorgaben soll vor allem auch dem Verbraucherschutz entsprochen werden. Die Ausweisung von Orientierungsgrößen im Anlagenteil ist darauf ausgerichtet, den Übergang ehemals verbindlicher Regelungen in die Freivereinbarkeit abzufedern.
Wesentliche weitere Änderungen der HOAI sind die Abkopplung der Honorare von den tatsächlichen Baukosten mittels eines so genannten Baukostenberechnungsmodells (Grundlage sind nunmehr die in der Entwurfsplanung berechneten Kosten) sowie die sofortige Anhebung aller Honorarsätze (Tabellenwerte) um zehn Prozent.
Um den Vorgaben der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006 zu genügen, wird der Anwendungsbereich der HOAI auf Büros mit Sitz im Inland beschränkt.
Und wie geht es weiter?
Eine nochmalige Modernisierung und redaktionelle Überarbeitung der HOAI 2009 ist geplant, da die Beschränkung der Vorgaben verbindlicher Honorarsätze allein auf Planungsleistungen doch als problematisch angesehen wird. Die Auswirkungen der HOAI 2009 sollen nun kritisch beobachtet werden. Gegebenenfalls kehrt man dann doch wieder zur Verbindlichkeit der Honorare für Beratungsleistungen nach Anlage 1 der Verordnung zurück. Ein Gutachten, welches nach Inkrafttreten der HOAI 2009 in Auftrag gegeben wird, soll dann darüber Aufschluss geben, ob möglicherweise Anpassungsmaßnahmen insbesondere im Hinblick auf die Auskömmlichkeit der Honorarstruktur, die Leistungsbilder, die Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie die Regelung der Objektüberwachung nötig sind.
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