NEUE UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG
ab 1.Januar 2012
für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros
Anhebung der Sätze um 2 %
Kostenfreie Eintragung in die Datenbank für Architekten und Ingenieure
Präsentieren Sie Ihr Büro und Ihre Leistungen in einer Datenbank, damit Bauherrn schnell und einfach Kontakt zu Ihnen finden. Der BIAV bietet Ihnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft den kostenfreien Eintrag Ihrer Daten im Internet in der Datenbank http://www.bundesliste.de/Neue Informationspflichten: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige ebenso wie Anwälte etc., die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes.
Weiterlesen: Neue Informationspflichten: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
Honorartarif für die Immobilienwertermittlung – Lücke § 34 HOAI alter Fassung - Unverbindliche Preisempfehlung
Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – am 18.08.2009 werden die Leistungen für Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst, § 34 der bisherigen HOAI ist ersatzlos weggefallen.
Sonderkonditionen für Mitglieder
Wir haben diverse Rahmenverträge mit einer Reihe von Unternehmen abgeschlossen, damit Sie als Mitglied in den Genuss von Sonderkonditionen kommen, z.B. bei Autovermietern und Autoleasing, bei Hotelketten, bei EDV-Ausstattern, bei Finanzdienstleistern und Versicherungen, bei Festnetztelefonen und Mobilfunk etc. und fordern Sie in der Bundesgeschäftsstelle die Liste „Sonderkonditionen“ an.
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