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Mitgliedschaft:
BIAV ist Mitglied im Förderverein Bundesstiftung Baukultur e.V.
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Vergabeverordnung in Kraft getreten

Die Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) sowie die Sektorenverordnung (SektVO wurden am 10. Juni 2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind am 11. Juni 2010 in Kraft getreten. Damit sind die formellen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten der novellierten Vergabe- und Vertragsordnungen für Bau-, Liefer/ -Dienstleistungen sowie freiberufliche Leistungen (VOB, VOL, VOF), die bereits im Jahr 2009 bekannt gemacht wurden, eingetreten.

 

 

Neue Informationspflichten: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Am 17. Mai 2010 ist die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-INFOV) in Kraft getreten. Diese Verordnung verpflichtet jeden Dienstleistungserbringer, also auch Architekten, Ingenieure, Planer, Sachverständige ebenso wie Anwälte etc., die dort aufgeführten Informationspflichten zu beachten. Die Regelung dient der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie des Europäischen Parlamentes.

Weiterlesen: Neue Informationspflichten: Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

   

Kostenfreie Eintragung in die Datenbank für Architekten und Ingenieure

Präsentieren Sie Ihr Büro und Ihre Leistungen in einer Datenbank, damit Bauherrn schnell und einfach Kontakt zu Ihnen finden. Der BIAV bietet Ihnen im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft den kostenfreien Eintrag Ihrer Daten im Internet in der Datenbank http://www.bundesliste.de/
   

NEUE UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG

ab 1.Januar 2010

für Freie Architekten / Beratende Ingenieure / Ingenieur- und Planungsbüros  

Anhebung der Sätze um 2 %

Weiterlesen: NEUE UNVERBINDLICHE GEHALTSTARIFEMPFEHLUNG

   

Honorartarif für die Immobilienwertermittlung – Lücke § 34 HOAI alter Fassung - Unverbindliche Preisempfehlung

Mit dem Inkrafttreten der novellierten Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI 2009 – am 18.08.2009 werden die Leistungen für Wertermittlung von Grundstücken, Gebäuden und anderen Bauwerken bzw. Rechten an Grundstücken nicht mehr vom Regelungsbereich der HOAI umfasst, § 34 der bisherigen HOAI ist ersatzlos weggefallen.

Weiterlesen: Honorartarif für die Immobilienwertermittlung – Lücke § 34 HOAI alter Fassung - Unverbindliche Preisempfehlung

   

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